Alpha Medical GbR Fremersbergstraße 38 76530 Baden-Baden

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Alpha Medical GbR  und deren Kunden. Stehen die AGB mit Bedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter, die mit Firma Alpha Medical GbR in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen die vorliegenden AGB vor, und zwar auch, wenn Firma Alpha Medical GbR in Kenntnis entgegenstehender/abweichender AGB des Kunden/Dritten diesen nicht widersprochen hat und die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrages zustande. Firma Alpha Medical GbR bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass Firma Alpha Medical GbR beauftragte Leistungen tatsächlich erbringt. Die Bestimmungen in den vorausgegangenen Sätzen gelten auch für Ergänzungen und Abänderungen eines erteilten Auftrags. Wenn im Angebot nicht anders formuliert, sind im Preis nicht enthalten: Autobahn-, Maut- und Parkgebühren, sowie die Übernachtung des Busfahrers. Diese Kosten werden separat berechnet. Bei Überziehung der angegebenen Endzeit von mehr als 20 min. erhöht sich der Gesamtpreis um weitere 35,00 € zzgl. MwSt. je halbe Stunde. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. zum Zeitpunkt der Leistungserfüllung. Alle Aufträge müssen mindestens 48 Stunden im Voraus reserviert und schriftlich bestätigt werden. Reservierungen können per Mail, Telefon, Fax, schriftlich per Post oder persönlich erfolgen. Die Auftragsannahme erfolgt unter Berücksichtigung freier Kapazitäten zum Zeitpunkt der Reservierung. Aufträge unter 24 Stunden im Voraus sind telefonisch nach der Verfügbarkeit zu erfragen.

§ 3 Leistungen von Firma Alpha Medical GbR.

Alpha Medical GbR verpflichtet sich, dem Kunden ein den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechendes, verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt stets in einem sauberen und frisch gereinigten Zustand. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Bei Sach- und Vermögensschaden pauschal 100 Millionen Euro; Bei Personenschaden haftet die Versicherung maximal bis zu 12 Millionen Euro je geschädigter Person. Firma Alpha Medical GbR kann dem Kunden einen anderen als den gemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Alle Angebote der Firma Alpha Medical GbR gelten ausschließlich für Fahrten mit Fahrzeugführer. Die von Firma Alpha Medical GbR eingesetzten Chauffeure sind im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des Personenbeförderungsgesetzes. Firma Alpha Medical GbR behalt sich vor, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf ein anderes Unternehmen/einen anderen Unternehmer zu übertragen. Über eine derartige Vertragsübertragung kann der Kunde informiert werden. Die Fahrer sind zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO und BO-Kraft verpflichtet.

§ 4 Pflichten/Haftung des Kunden

Der Kunde seinerseits hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften sowie die technischen Regeln zu beachten. Den fahrzeugspezifischen Anweisungen der Fahrzeugführer ist unbedingt Beachtung zu schenken. Bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann ein Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, ohne dass es hierzu einer separaten Mitteilung bedarf. Firma Alpha Medical GbR behält den Vergütungsanspruch im Falle der vorgenannten sofortigen Beendigung des Vertrages für die gesamte vereinbarte Dauer. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens, der sich aus einem nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug ergibt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Kann die Dienstleistung der Firma Alpha Medical GbR aus Gründen nicht erbracht werden, die vom Kunden zu vertreten sind, erfüllt z.B. der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht, so ist der Kunde weiterhin zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen in der Regel über Rechnungsstellung an eine vom Kunden vor Vertragsabschluss bekannt gegebene Rechnungsadresse. Zahlungen sind i.d.R. innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu veranlassen, wobei der Eingang des Geldes bei Firma Alpha Medical GbR entscheidend ist. Eine Barzahlung vorab oder am Fahrzeug ist ebenfalls Möglich, eine Rechnung wird dem Kunden auf Wunsch per Post zugesandt.

§ 6 Stornobedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, wird eine einmalige Aufwandsentschädigung von 100,- Euro zzgl. geltender MwSt. fällig, wenn der Kunde bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn vom Vertrag zurücktritt. Bei einem Rücktritt innerhalb 24 Stunden vor dem eigentlichen Auftragsbeginn wird eine Stornogebühr von 100% des voraussichtlichen Rechnungsbetrags fällig. Unabhängig von den in den vorausgegangenen Sätzen dargestellten Stornogebühren bleibt Firma Alpha Medical GbR die Möglichkeit, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden/höhere tatsächlich entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Bei Nichterscheinen des Kunden am vereinbarten Abholort (sog. „no show“) bzw. bei Stornierungen direkt vor Ort, werden 100% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zur Zahlung fällig. Die Berechnung der voraussichtlichen Auftragskosten erfolgt immer zugunsten des Kunden und kann sich je nach Auftragsart und -umfang auch auf eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe beschränken. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass die tatsächlich entstandenen Aufwendungen bzw. der tatsächlich entstandene Schaden geringer als der hier festgeschriebene ist. Folgend aufgelistet gelten diese Stornierungsfristen und Stornogebühren für gebuchte Aufträge sowie für Veranstaltungen: Stornierungsfristen und Stornierungsgebühren: bis 30 Tage vor Veranstaltung/ erster Leistungstag 30,00 € Bearbeitungsgebühr ab 29. bis 17. Tag vor Veranstaltung/ erster Leistungstag 50% des vereinbarten Preises ab 16. bis 05. Tag vor Veranstaltung/ erster Leistungstag 65% des vereinbarten Preises ab 04. Tag bis 24. Stunden vor Veranstaltung/ erster Leistungstag 85% des vereinbarten Preises unter 24 Stunden vor Veranstaltung/ erster Leistungstag 100% des vereinbarten Preises

§ 7 Haftung von Firma Alpha Medical GbR

Die Haftung von Firma Alpha Medical GbR für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Kunden, die einen Vertrag mit Firma Alpha Medical GbR als Unternehmer (= natürliche/juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) abschließen, auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet Firma Alpha Medical GbR für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Kunden, die einen Vertrag als Unternehmer abschließen, wird die Haftung, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultiert, auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Sachschäden, die Kunden aufgrund schuldhaften Verhaltens von Firma Alpha Medical GbR entstehen, werden nur ersetzt, wenn sie 500,- Euro nicht übersteigen und auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) bleibt von den Regelungen in § 7 unberührt. Terminzusagen sind stets voraussichtliche Zeitangaben, auch wenn sie in schriftlicher Form erfolgen. Für eine nicht termingerechte zur Verfügung Stellung von Fahrzeugen durch widrige äußere Umstände übernimmt Firma Alpha Medical GbR keinerlei Haftung. Daraus abgeleitete Schadenersatzansprüche durch den Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen.

§ 8 Mängelrüge

Beschwerden bzw. Mängel der Beförderungsleistung müssen vom Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Kenntniserlangung derselben an Firma Alpha Medical GbR gemeldet werden. Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als ordnungsgemäß erbracht und der Entgeltanspruch von Firma Alpha Medical GbR gegen den Mieter bleibt unberührt. Sollte dem Kunden die kurze Meldefrist ausnahmsweise nicht zumutbar sein, hat er den Mangel unverzüglich zu melden. Für die Unzumutbarkeit der Einhaltung der Meldefrist ist der Kunde beweispflichtig.

§ 9 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftformerfordernis, Übersetzung der AGB

Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Firma Alpha Medical GbR. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von Firma Alpha Medical GbR zuständige Gericht, wobei Firma Alpha Medical GbR auch berechtigt ist, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Zusagen durch Firma Alpha Medical GbR, deren Vertreter oder sonstiger Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Firma Alpha Medical GbR, um Wirksamkeit zu erlangen.